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"Nichtbeförderung" im Sinne der Art. 2 Buchst. j und 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 gilt auch bei betrieblichen Gründen
EuGH Luxemburg, AZ: C-22/11, 04.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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