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Keine doppelte Einfriedung (Mauer neben Zaun) bei Bestehen einer ortsüblicher Einfriedung; § 32 NachbG NRW
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 108/77, 09.02.1979
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop GArtenzaun Grundstücksgrenze doppelte Einfriedung Ortüblichkeit
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