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Zur Schätzung eines Schadens an einem Gebäude zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse, § 287 Abs. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 84/10, 06.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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