Detailansicht Urteil
Unterlagen für Jahresabrechnung müssen mit der Einladung versendet werden/ Einnahmen und Ausgaben müssen mit den Kontoständen übereinstimmen; §§ 23, 28 WEG
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 5 S 16/21, 17.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/20, 16.04.2021
-
AG Herne, AZ: 41 C 121/19, 09.06.2020
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 184/16, 15.03.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 217/12, 11.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Beirat Abschleppen Nutzungsentschädigung Verwalter Mietminderung Kündigung Jahresabrechnung Kurioses Eigentümerversammlung Tierhaltung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Wirtschaftsplan Treppenlift Verkehrsunfall Protokoll Miete Schimmel Teilungserklärung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Sondereigentum Beschluss Garage Nachbarrecht Abmahnung Wohnungseigentümer Veränderung Telefonwerbung Makler Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
