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WEG kann einzelnen Eigentümer zu Führung eines Prozesses ermächtigen; §§ 9a, 9b WEG
AG Friedberg (Hessen), AZ: 2 C 819/21, 16.02.2022
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Einer Wohnungseigentümerversammlung die Beschlusskompetenz zur Rückermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Führung eines Rechtsstreites gegen einen anderen Wohnungseigentümer zu.

Dies gilt auch in Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit der zum 01.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform derartige Streitigkeiten sowohl hinsichtlich der Aktivlegitimation als auch der Prozessführungsbefugnis auf Aktivseite der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet hat.

Dies hindert die Wohnungseigentümer nicht, einzelne Wohnungseigentümer zur Führung eines Prozesses gegen einen anderen Wohnungseigentümer zu ermächtigen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop