Detailansicht Urteil
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil auch auf die fehlende Säumnis in zwei aufeinanderfolgenden gestützt werden,§ 345, 514 Abs. 2 ZPO
OLG Hamm, AZ: II 8 UF 218/10, 23.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZB 148/11, 06.10.2010
-
OLG Schleswig, AZ: 10 U 10/05, 02.12.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vu VU Versäumnisurteil zweites 2. 2 Belehrung Hinweis Hinweispflicht Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Säumnisurteil Berufung Begründung
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Tierhaltung Teilungserklärung Protokoll Einstimmigkeit Kurioses Beirat Verwaltungsbeirat Beschluss Wirtschaftsplan Telefonwerbung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Verkehrsunfall Miete Abschleppen Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Garage Schimmel Wurzeln Treppenlift Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Arzthaftung Veränderung Verwalter Sondereigentum Makler Abmahnung Wohnungseigentümer Kündigung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
