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Gesamtjahresabrechnung kann nicht mehr beschlossen werden / Materielle Ansprüche gegen Wohnungseigentümer können in Jahresabrechnung nicht beschlossen werden; § 28 WEG
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 770 C 56/21, 09.03.2022
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AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Forderungen Anspruch Ansprüche gegen Miteigentümer
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