Detailansicht Urteil
Mehrfachparker müssen für Kosten der Parkplätze alleine aufkommen; §§ 16 Abs. 2 WEG; 91 ZPO
AG Ulm, AZ: 11 C 28/21, 17.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Protokoll Treppenlift Teilungserklärung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Tierhaltung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Beirat Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Mietminderung Sondereigentum Jahresabrechnung Einstimmigkeit Makler Kurioses Garage Verwalter Wurzeln Telefonwerbung Schimmel Abmahnung Miete Verkehrsunfall Anfechtungsklage Abschleppen Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Veränderung Beschluss Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
