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Zur fiktiven Abrechnung von Hausmeister und Gartenpflege § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/12, 14.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung fiktiv Garten Gartenpflege Gärtner Hausmeister Nebenkostenabrechnung Betriebskosten Eigenleistung Vermieter Eigenarbeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigenarbeit Gartenarbeit
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