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keine Obergrenze der Betriebskosten, §§ 556 Abs. 1 Satz 2, 556 Abs. 3 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 119/12, 07.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: MIete Nebenkosten Betriebskosten Abrechnung Betriebskostenabrechnung
Wirtschaftlichkeit höhe Begrenzung Wartungskosten REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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