Detailansicht Urteil
Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/21, 28.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 113/22, 22.09.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt FRank Dohrmann Mietpreisbremse Mietbremse Mietdeckel Mietdeckelung Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Verwalter Teilungserklärung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Abmahnung Protokoll Kurioses Nutzungsentschädigung Garage Mietminderung Kündigung Makler Nachbarrecht Treppenlift Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Jahresabrechnung Miete Arzthaftung Veränderung Einstimmigkeit Abschleppen Wurzeln Schimmel Beschluss Sondereigentum Beirat Anfechtungsklage Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
