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Mieter darf Originalbelege nicht einsehen; §§ 226, 259 Abs. 1, 556 BGB
		LG Memmingen, AZ: 14 S 1269/19, 19.02.2020
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					LG Kempten, AZ: 53 S 740/16, 16.11.2016
 
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop EInsichtsrecht Belegprüfung Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung		
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