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Kosten für Kontrollen der Mülleimer auf Abfalltrennung und Prüfung der Rauchwarnmelder können auf den Mieter umgelegt werden; §§ 133, 157, 556 BGB; 1, 2 Nr. 8 BetrKV
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 117/21, 05.10.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Betriebskostenverordnung
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