Detailansicht Urteil
Wirtschaftplan unterliegt einer großzügigen Schätzung der voraussichtlichen Ausgaben - Dennoch muss der Kostenverteilerschlüssel beachtet werden; § 28 WEG
LG Berlin I, AZ: 55 S 60/22, 20.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Nachbarrecht Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Miete Anfechtungsklage Mietminderung Verwalter Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Tierhaltung Garage Kündigung Makler Einstimmigkeit Arzthaftung Treppenlift Abschleppen Teilungserklärung Wurzeln Beschluss Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Beirat Protokoll Veränderung Schimmel Kurioses Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
