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Übertragung der Online-Versammlung gestört - Versammlungsbeschlüsse dennoch wirksam; §§ 23, 24 WEG
AG München, AZ: 1292 C 19128/21, 27.04.2022
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Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist mit der Folge der Nichtteilnahme des Klägers an der streitgegenständlichen Eigentümerversammlung ist bei einer überwältigenden Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen nicht kausal, wenn auch bei Zählung der Stimme des Klägers als Nein ein anderes Ergebnis nicht erzielt worden wäre.

Bei digitaler Teilnahme an einer Eigentümerversammlung führt ein technischer Fehler in der Sphäre des Verbandes nicht zu einer Pflicht zur Beendigung der Versammlung. Jeder Eigentümer hat die Freiheit, sich zu entscheiden, ob er in digitaler Form an einer Eigentümerversammlung teilnimmt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop digitaler Videoübertragung