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Grundsätze der bauliche Veränderung gelten auch für ein Sondernutzungsrecht, §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 33/08, 16.04.2008
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LG Köln, AZ: 29 T 181/07, 30.01.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zaun Garten Gemeinschaftsgarten Sondernutzungsrecht bauliche Veränderung ZUstimmung Beeinträchtigung Gartenzaun REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümer Miteigentümer
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