Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter kann keine Grundbuchänderung vornehmen; §§ 9a, 9b WEG; 29 GBO
OLG Karlsruhe, AZ: 14 W 59/22, 30.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vertreter Brundbuchamt Teilungserklärung
Ähnliche Urteile
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Kündigung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Veränderung Garage Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Telefonwerbung Treppenlift Wohnungseigentümer Beirat Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Gegenabmahnung Abmahnung Beschluss Schimmel Nachbarrecht Kurioses Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abschleppen Verwalter Miete Wurzeln Eigentümerversammlung Sondereigentum Makler Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!