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Wohnungseigentümer kann von Miteigentümer die Herausgabe eines im Gemeinschaftseigentum befindlichen Kellerraumes an alle Wohnungseigentümer verlangen; § 985 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 117/13, 09.04.2014
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OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Herausgabeanspruch eigentümer Besitzer Recht zum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Miteigentum 1011 BGB
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- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
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