Detailansicht Urteil
Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 184/22, 01.06.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungsabnahme Schönheitsreparaturen
Ähnliche Urteile
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Verwaltungsbeirat Abschleppen Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Tierhaltung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Schimmel Garage Protokoll Nachbarrecht Arzthaftung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Miete Verwalter Kurioses Veränderung Einstimmigkeit Abmahnung Wohnungseigentümer Wurzeln Teilungserklärung Makler Beirat Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Beschluss Mietminderung Eigentümerversammlung Treppenlift Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!