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Ausgeschiedener Wohnungseigentümer muss Verwalter den Eigentümerwechsel bekannt geben (str.)
AG Wiesbaden, AZ: 91 C 1245/22, 06.02.2023
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung ist kontrovers zu betrachten. Grds. muss sich jede Partei die für ihren Prozess erforderliche Informationen selber beschaffen. Eine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Prozessgegners besteht insoweit nicht. Dass der neu eingetretene Eigentümer die Anzeige gegenüber dem Verwalter unterlassen hat, mag vielleicht gegen diesen einen Anspruch begründen, nicht aber gegen den ausgeschiedenen Eigentümer.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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