Detailansicht Urteil
Mehrere Beschlüsse unter einem TOP gefasst - Anfechtungsklage kann zu unbestimmt sein
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 685/21, 11.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 54/22, 19.04.2023
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 36/21 WEG, 13.05.2022
-
AG Herne, AZ: 41 C 121/19, 09.06.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsabnwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Jahresabrechnung Kündigung Telefonwerbung Schimmel Nachbarrecht Arzthaftung Beschluss Protokoll Wurzeln Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Kurioses Mietminderung Teilungserklärung Miete Verwalter Garage Verwaltungsbeirat Sondereigentum Wohnungseigentümer Abschleppen Tierhaltung Beirat Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Abmahnung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Makler Gemeinschaftseigentum Treppenlift Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
