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In das Ermessen des Vermieters gestellte Verlängerung des Fristenplans für Schönheitsreparaturen ist durch eine Klausel zulässig, §§ 307 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 BGB; 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 48/04, 16.02.2005
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 52/06, 18.10.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 361/03, 23.06.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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