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Grunddienstbarkeit begründet Beseitigungsanspruch bereits existierender Gebäude (hier: Garage, Haus); § 1028 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 258/21, 28.04.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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