Detailansicht Urteil
Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
AG Unna, AZ: 18 C 23/23, 16.01.2024
Mitteilung
herunterladen
herunterladen
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt
Ähnliche Urteile
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Zu baulichen Veränderungen (Kamera, Gartenlaube, Versorgungsleitung) am Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümers ohne Gestattung der Gemeinschaft; § 20 WEG
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bauliche Veränderung erfordert keinen Substanzeingriff - optische Beeinträchtigung genügt; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG a.F.; 20 Abs. 1 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Veränderung Beschluss Wirtschaftsplan Abschleppen Anfechtungsklage Kurioses Eigentümerversammlung Telefonwerbung Protokoll Teilungserklärung Wohnungseigentümer Garage Verwalter Organisationsbeschluss Sondereigentum Verkehrsunfall Mietminderung Beirat Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Kündigung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Tierhaltung Abmahnung Arzthaftung Schimmel Gegenabmahnung Makler Miete Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
