Detailansicht Urteil
Verwalter darf mit Eigentümer keine Ratenzahlung vereinbaren; Keine Aufrechnung mit erstellter, aber noch nicht beschlossener Jahresabrechnung möglich
AG Gelsenkirchen, AZ: 427 C 231/22, 23.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Aufrechnung
Ähnliche Urteile
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Die Protokollierung, fehlende Gelder der Rücklage mit einer Sonderumlage aufzufüllen, stellt keine Beschlussfassung dar, § 28 WEG
- Kostenverteilerschlüssel eines Wirtschaftsplanes oder einer Sonderumlage darf von dem vereinbarten Verteilerschlüssel bei geringfügiger Auswirkung abweichen; §§ 16, 28 WEG
- Sonderumlage muss der Höhe nach bestimmt sein und ihren Grund erkennen lassen; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Kündigung Schimmel Miete Garage Protokoll Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Beschluss Beirat Einstimmigkeit Kurioses Abschleppen Verkehrsunfall Sondereigentum Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Tierhaltung Eigentümerversammlung Arzthaftung Mietminderung Makler Verwalter Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Wirtschaftsplan Treppenlift Jahresabrechnung Nachbarrecht Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Wurzeln Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
