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Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
VG Gelsenkirchen, AZ: 19 K 741/24, 14.05.2024
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AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 775/22-363/22, 24.11.2022
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AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 1178/22-549/22, 12.10.2022
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VG Gelsenkirchen, AZ: 19 K 7918/17, 05.02.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Leinenzwang Maulkorb gefährliche Hunde
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Da bleibt es nicht aus, dass die Fehlerquellen besonders groß sind und die Ordnungsbehörden sehr häufig fehlerhafte Bescheide erlassen, deren Fehler aber auch erst einmal erkannt werden müssen, was für den Laien kaum noch überschaubar ist.
Daher sollte auch bei vermeindlich richtig erscheinenden Entscheidungen der Ordnungsbehörden dringend fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden, bevor ein Bescheid akzeptiert wird.