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Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/24, 13.06.2025
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Anspruch auf Unterlassen von Verwalterhandlungen gegen einen unberechtigt für die Gemeinschaft auftretenden WEG-Verwalter.

Führt der vollmachtlose Scheinverwalter ein Gerichtsverfahren im Namen der Gemeinschaft, haftet er für die Verfahrenskosten des verlorenen Prozesses.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich dem Schein-Verwalter ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Bestellung aufdrängen müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop