Detailansicht Urteil
Streitwert bei Räumungsklage richtet sich nach dem Jahresmietwert; §§ 33 RVG, 41, 42, 45 GKG
OLG Stuttgart, AZ: 5 U 137/10, 02.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Räumungsklage Jahresmietwert Miete Wert Jahr Jahres Räumung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Sondereigentum Makler Miete Teilungserklärung Kurioses Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Mietminderung Veränderung Treppenlift Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Garage Arzthaftung Wirtschaftsplan Abschleppen Gegenabmahnung Tierhaltung Kündigung Organisationsbeschluss Schimmel Jahresabrechnung Verkehrsunfall Telefonwerbung Abmahnung Beschluss Verwalter Beirat Protokoll Wurzeln Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
