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Verwirkung der Duldungspflicht bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung; §§ 9a Abs. 2, 16, 14 WEG; 195, 199, 214, 985, 1004 BGB
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 27/23 WEG, 25.07.2025
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Dortmund (17 S 135/24) vertritt insoweit eine andere Rechtsauffassung. Welche Rechtsauffasung sich durchsetzen wird, ist noch nciht absehbar.
Verbundene Urteile
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LG Dortmund, AZ: 17 S 135/24, 21.03.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum bauliche Veränderung Nutzung
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