Detailansicht Urteil
Umzugspauschale i.H.v. 50,00 € kann bei Gleichbehandlung aller Wohnungseigentümer gem. § 21 Abs. 7 WEG beschlossen werden
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 220/09, 01.10.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Osnabrück, AZ: 40 II 87/03, 23.09.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Pauschale Kostenpauschale Umzug Auszug Einzug Wohneigentum Wohnungseigentümer Beschluss Beschlussfasssung Anfechtung Gleichbehandlung Ungleichbehandlung umzugskostenpauschale Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Treppenlift Eigentümerversammlung Protokoll Abschleppen Nutzungsentschädigung Verwalter Schimmel Einstimmigkeit Makler Beirat Nachbarrecht Arzthaftung Verkehrsunfall Abmahnung Sondereigentum Mietminderung Garage Veränderung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Beschluss Wohnungseigentümer Wurzeln Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Kündigung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Miete Teilungserklärung Jahresabrechnung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
