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Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
LG Bochum, AZ: I-11 S 59/25, 24.02.2026
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AG Recklinghausen, AZ: 51 C 80/25, 13.08.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Beweisaufnahme Wiederholung Zeugenbeweis fehlerhafte Beweiswürdigung
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