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Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
AG Recklinghausen, AZ: 51 C 80/25, 13.08.2025
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Eine stark blutende Platzwunde am Kopf kann mit einem Handy nur verursacht werden kann, wenn man das Handy mit erheblicher Kraft gegen den Kopf schlägt.

Es ist nach allgemeiner Erfahrung ausgeschlossen, dass dafür ein von den Zeugen geschilderter indirekter Treffer ausreicht, bei dem infolge einer kraftvollen Bewegung der Arm der Klägerin weggestoßen wird und dadurch das in der Hand befindliche Handy an den Kopf prallt.

Diese Überzeugung kann die Beklagte allenfalls durch ein Sachverständigengutachten erschüttern, dass bei unglücklichem Verlauf auch ein indirekter Treffer ausreichen kann.

Das Gericht will durchaus die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass das auch daran gelegen haben kann, dass die Beklagte die Klägerin besonders unglücklich getroffen hat.

Aber nicht einmal diese, optisch wirklich erschreckend wirkende, Verletzung hat offenbar ausgereicht, um die Beklagte zur Besinnung zu bringen. Die Beklagte zeigte sich bis in die mündliche Verhandlung vollständig uneinsichtig und unbelehrbar.
Hier hat ein hinlänglich bekannter Amtsrichter ein Urteil verkündet, wie man es nicht mehr für möglich erachtet hatte. Allein ein Foto mit einer blutenden Platzwunde hat gereicht, um das Gericht dazu zu veranlassen, sich über alle prozessualen Grundsätze hinwegzusetzen, die Beweislast umzukehren und Zeugen der Falschaussage zu beschuldigen.

Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, war es dem Richter sogar egal, ob der Sachverhalt sich auch anders zugetragen haben könnte. Allein die Schwere der Verletzung war dem Richter genug, um von der angeblichen Schädigerin ein falsches Geständnis abzuverlangen und sie zum Schadenersatz zu verurteilen.

Dennoch soll an dieser Stelle nicht von Rechtsbeugung gesprochen werden, denn dazu müsste man zu der Überzeugung gelangen, der Richter habe einschlägige Kenntnisse über deutsches Recht.

Das Urteil des AG Recklinghausen wurde zu Recht vom LG Bochum (Az.: I-11 S 59/25) aufgehoben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rechtsbeugung