Detailansicht Urteil
Verwalterwahl wurde angefochten: An wen ist zuzustellen? / Wer trägt die Beweislast für die fehlende Kausalität eines formal fehlhaften Beschluss? / Anfechtung eines Beschlusses trotz Vertreterzustimmung?
LG Aurich, AZ: 1 S 88/26, 03.11.2026
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kausalität FRank Dohrmann Rechtsanwalt
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Mietminderung Beirat Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Treppenlift Arzthaftung Protokoll Organisationsbeschluss Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Makler Wurzeln Kurioses Nachbarrecht Veränderung Jahresabrechnung Kündigung Verwaltungsbeirat Abmahnung Schimmel Beschluss Telefonwerbung Tierhaltung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Garage Wirtschaftsplan Teilungserklärung Miete Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
