Detailansicht Urteil
Haftung des Vermieters gegenüber gestürzten Mieter bei Verletzung der Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis ; §§ 328, 823 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 126/07, 22.01.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: I 9 U 38/12, 21.12.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streupflicht Schneeräumpflicht Schnee räumen Schneeräumen, Glatteis glatt Eis Winter kehren Mieter VERMIETER Haftung Unfall Verletzung Sturz Schaden Schmerzensgeld Mietvertrag Erdgeschoß Erdgeschoss Rechtsanwalt Franki Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Schimmel Wirtschaftsplan Teilungserklärung Protokoll Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Kündigung Arzthaftung Nachbarrecht Verwalter Abmahnung Abschleppen Miete Mietminderung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Beschluss Wohnungseigentümer Tierhaltung Makler Garage Treppenlift Nutzungsentschädigung Veränderung Kurioses Verkehrsunfall Beirat Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Sondereigentum Wurzeln Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
