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Zur Haftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses für Verletzungen des Urheberrechts; §§ 19a, 97 UrhG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 121/08, 12.05.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 74/12, 15.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WLAN Daten filesharing Verletzung Haftung Anschluß Anschlussinhaber Unterlassungsanspruch Störer Sicherung Verschlüsselung verschlüsseln Zugang Internet Internetzugang Dritter
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Weitergehende Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche hat der BGH abgelehnt.