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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Mängelbeseitigungsansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegenüber Dritten an sich ziehen; § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 80/09, 15.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Anspruch Gemeinschaft Gemeinschaftssache Mangel Mängel Beseitigungsanspruch Veräußerer Verkäufer teilender Eigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop
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