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Vor Klageerhebung über die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung muss ein Wohnungseigentümer erst versuchen, eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen
LG München I, AZ: 1 S 4964/09, 16.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Klärung vorab Vorabklärung Zustimmung Eigentümer Rechtsschutzbedürfnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beeinträchtigung Nachteil Geländer Terrasse
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