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fiktive Abrechnung der Reparaturkosten nur bei 6-monatiger Weiterbenutzung; § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 220/07, 29.04.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 237/07, 22.04.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 56/07, 27.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall Verkehrsunfall fiktive Abrechnung; Schadensregulierung Kosten Schadenersatz Reparatur Reparaturkosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schaden Schadenregulierung wirtschaftlicher Totalschaden
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