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Die den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs übersteigenden Reparaturkosten können nur bei 6-monatiger Weiterbenutzung des Kfz verlangt werden; § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 56/07, 27.11.2007
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 220/07, 29.04.2008
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 237/07, 22.04.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatz Unfall Verkehrsunfall fiktive Abrechnung; Schadensregulierung Kosten Schadenersatz Reparatur Reparaturkosten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schaden Schadenregulierung wirtschaftlicher Totalschaden
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