Detailansicht Urteil
Abrechnung grds. nur zum Wiederbeschaffungswert nach Verkehrsunfall, wenn die Reparaturkosten über der 130%-Grenze liegen, §§ 249, 251 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 258/06, 10.07.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 79/10, 08.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sachverständiger Gutachten Sachverständigengutachten Kosten Schätzung voraussichtliche Reparatur Mehrkosten Schaden Wiederbeschaffungswert Rechtsanwalt Frank Dohrmann Verkehrsunfall Kfz Bottrop wirtschaftlicher Totalschaden
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Sondereigentum Veränderung Verwalter Makler Telefonwerbung Protokoll Abschleppen Wirtschaftsplan Beschluss Gegenabmahnung Abmahnung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Teilungserklärung Tierhaltung Einstimmigkeit Schimmel Jahresabrechnung Kurioses Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Miete Wurzeln Mietminderung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Treppenlift Garage Beirat Kündigung Anfechtungsklage Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
