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Umstellung des Klagegegners einer Anfechtungsklage von der nicht passivlegitimierten Wohnungseigentümergemeinschaft zu den übrigen Wohnungseigentümern berührt die Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG nicht
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/10, 21.01.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 73/09, 06.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilrechtsfähigkeit teilrechtsfähig WEG Eigentümergemeinschaft Parteiwechsel Klagehäufung Klägeänderung Rubrum Rubrumsberichtigung Klagefrist Begründungsfrist nachträgliche Eigentümerliste Nachreichen Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Parteibezeichnung Berichtigung Oberhausen Parteistellung
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