Detailansicht Urteil
außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigten Gitarrenunterricht des Mieters in der Wohnung §§ 535 Abs. 1, 563 Abs. 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 213/12, 10.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Tod Mieters Mietverhältnis eintreten verwandter Kind Ehegatte Kündigung Rechtsanwal´t Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Nachbarrecht Gegenabmahnung Garage Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Beschluss Kündigung Arzthaftung Abmahnung Mietminderung Kurioses Schimmel Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Veränderung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Makler Sondereigentum Protokoll Eigentümerversammlung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Verwalter Beirat Abschleppen Anfechtungsklage Tierhaltung Miete Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
