Detailansicht Urteil
Keine Besitzeinweisung des Gläubigers und Vermieters durch den Gerichtsvollzieher bei der "Berliner Räumung" der Wohnung des Mieters im Verfahren nach § 93 Abs. 1 S. 1 ZVG; § 885 Abs. 2, Abs. 4 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 78/11, 02.10.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Räumung Zwangsvollstreckung Mieter vermieter Wohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Treppenlift Schimmel Nachbarrecht Tierhaltung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Beschluss Verkehrsunfall Garage Verwaltungsbeirat Verwalter Beirat Teilungserklärung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Organisationsbeschluss Protokoll Wohnungseigentümer Abmahnung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Veränderung Anfechtungsklage Sondereigentum Arzthaftung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Kurioses Miete Wirtschaftsplan Abschleppen Makler Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!