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Sonderkündigungsrecht eines Mietvertrages gem. § 109 Abs. 1 S. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter ist bei mehreren Mietern gegenüber allen Mitmietern wirksam
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 34/12, 13.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Insolvenzverfahren Insolvenzverwalter Schuldner Mietern Vermieter Sonderkündigungsrecht Wirksamkeit mehrere Mieter Mehrheit Mietern Rechtswanwalt frank DOhrmann Bottrop Wirkung gegenüber allen Beendigung
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