Detailansicht Urteil
Vermieter hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen staatlicher Enteignung gegen das Land, wenn bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter die Wohnung beschädigt wird; § 102 StPO; Art. 14 GG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 253/12, 14.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Polizei Hausdurchsuchung Wohnungsdurchsuchung Beschädigung Tür aufbrechen Kosten erstattungsanspruch Staat Wohnung Mietsache mietwohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Arzthaftung Telefonwerbung Schimmel Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Garage Beirat Nutzungsentschädigung Mietminderung Wurzeln Makler Eigentümerversammlung Kündigung Tierhaltung Beschluss Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Veränderung Verwalter Abschleppen Abmahnung Wohnungseigentümer Treppenlift Protokoll Nachbarrecht Jahresabrechnung Miete Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Einstimmigkeit Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
