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Vermieter hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen staatlicher Enteignung gegen das Land, wenn bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Mieter die Wohnung beschädigt wird; § 102 StPO; Art. 14 GG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 253/12, 14.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Polizei Hausdurchsuchung Wohnungsdurchsuchung Beschädigung Tür aufbrechen Kosten erstattungsanspruch Staat Wohnung Mietsache mietwohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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