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Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung einer Rechtsmittelfrist durch Anrufung des falschen Gerichts; § 233 ZPO, FGG-RG Art. 111 ,
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 61/12, 19.12.2012
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Keywords: Falsches gericht Berufung Rechtsmittel Unzuständigkeit Weiterleitung Verspätung verspätet Säumnis Verschulden Partei Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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