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Auch Lohnnebenkosten und Sozialabgaben sind bei einer fiktiven Schadensabrechnung erstattungsfähig; § 249 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 69/12, 19.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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