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Mietkaution darf nicht darlehensweise von laufenden Regelleistungen eines ALG-II-Empfängers getilgt werden, § 42a Abs. 2 Satz 2 SGB II
SG Berlin, AZ: S 37 AS 24431/11 ER, 30.09.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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