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Keine Wiedereinsetzung bei unverschuldet versäumter Anfechtungsfrist; zur Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Verwalter; §§ 27, 46 WEG, 233 ZPO ???
AG Bottrop, AZ: 20 C 13/10, 15.07.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/12, 05.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Prozessführungsbefugnis Vertretung Rechtsanwalt beauftragen Vertretungsbefugnis Klage Anfechtungsklage Fristversäumnis Versäumung Anfechtungsfrist § 46 WEG
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Insbesondere kann eine Teilungserklärung zwingende Verfahrensvorschriften nicht einschränken, da dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs führt und eine derartige Regelung wohl nichtig wäre. Die streitgegenständliche Teilungserklärung sollte auch nur eine Regelung über die formalen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einladung regeln, nicht aber die Verfahrensvorschriften der ZPO einschränken.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.