Detailansicht Urteil
§ 288 Abs. 2 BGB findet auf alle vertraglichen Zahlungsansprüche im Geschäftsverkehr Anwendung, EG-RL 35/2000 Art. 2 Nr. 1
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 10/08, 21.04.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zinsen Verzugszinsen Zahlungsverzug Schuldner Gläubiger § 288 Abs. 2 BGB rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Verbrauchergeschäft, Handelsgeschäft Geschäftsverkehr Geldforderung
Ähnliche Urteile
- Annahmeverzug setzt kein Vertreten müssen voraus, §§ 293ff.
- Zurückbehaltungsrecht nach § 320 trotz verjährter Anspruch.
- Kein Annahmeverzug wenn Gläubiger sich über die Tauglichkeit der Nachbesserung irrt und diese ablehnt, § 293 BGB
- Kein Schuldnerverzug, wenn Gläubiger Geld zurücküberweist
- Zuvielforderung beim Verzugseintritt durch nachträglichen Herabsetzen der Tarife
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Nachbarrecht Protokoll Gegenabmahnung Miete Eigentümerversammlung Arzthaftung Beirat Beschluss Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Wurzeln Organisationsbeschluss Abmahnung Telefonwerbung Abschleppen Makler Tierhaltung Veränderung Anfechtungsklage Sondereigentum Treppenlift Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Schimmel Mietminderung Teilungserklärung Kurioses Verwalter Verwaltungsbeirat Kündigung Gemeinschaftseigentum Garage Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!